Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-02-09, I-20 U 14/05

I-20 U 14/05Obergericht09.02.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 14/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-02-09

Aktenzeichen: I-20 U 14/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0209.I20U14.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 17. Dezember 2004 abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen,

die Internet-Domain „www.a...de“ zu nutzen und/oder reserviert zu halten.

Die Kosten des Rechtsstreits - einschließlich der des Revisions-verfahrens - trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Voll-streckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 50.000 Euro ab-wenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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