Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-02-09, IV-3 RBs 8/10

IV-3 RBs 8/10Obergericht09.02.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — IV-3 RBs 8/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-02-09

Aktenzeichen: IV-3 RBs 8/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0209.IV3RBS8.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.

Der Betroffene wird freigesprochen.

Die Kosten des Verfahrens und die dem Betroffenen insoweit entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.

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