IV-3 RBs 8/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-02-09, IV-3 RBs 8/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-02-09, IV-3 RBs 8/10
IV-3 RBs 8/10Obergericht09.02.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — IV-3 RBs 8/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-02-09
Aktenzeichen: IV-3 RBs 8/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0209.IV3RBS8.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Tenor
Das angefochtene Urteil wird mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
Der Betroffene wird freigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens und die dem Betroffenen insoweit entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.