IV-1 RBs 188/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-02-10, IV-1 RBs 188/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-02-10, IV-1 RBs 188/09
IV-1 RBs 188/09Obergericht10.02.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — IV-1 RBs 188/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-02-10
Aktenzeichen: IV-1 RBs 188/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0210.IV1RBS188.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Bußgeldsenat
Tenor
Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Mönchengladbach vom 26. Oktober 2009 mit den Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an dieselbe Abteilung des Amtsgerichts zurückverwiesen.
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