Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-02-11, I-2 U 115/08

I-2 U 115/08Obergericht11.02.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 115/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-02-11

Aktenzeichen: I-2 U 115/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0211.I2U115.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das im Oktober 2008 verkündete Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

II.

Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

III.

Das Urteil ist für die Beklagte wegen ihrer Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zwangsweise durchzusetzenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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