Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-02-11, I-2 U 134/08

I-2 U 134/08Obergericht11.02.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 134/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-02-11

Aktenzeichen: I-2 U 134/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0211.I2U134.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.

Die Berufung des Beklagten gegen das im Oktober 2008 verkündete Urteil der 4b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

II.

Der Beklagte hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 250.000,-- Euro abzuwenden, falls nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 250.000,-- Euro festgesetzt.

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