Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-02-17, VI-W (Kart) 4/09

VI-W (Kart) 4/09Obergericht17.02.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-W (Kart) 4/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-02-17

Aktenzeichen: VI-W (Kart) 4/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0217.VI.W.KART4.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Kartellsenat

Tenor

I. Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin wird der Beschluss der II. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund vom 18. Juni 2009 aufgehoben und der Antrag der Gläubigerin auf Festsetzung eines Ordnungsgeldes, ersatzweise Ordnungshaft zurückgewiesen.

II. Die Gläubigerin trägt die Kosten des Verfahrens.

III. Der Beschwerdewert wird auf 15.000,00 € festgesetzt.

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