VI-W (Kart) 4/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-02-17, VI-W (Kart) 4/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-02-17, VI-W (Kart) 4/09
VI-W (Kart) 4/09Obergericht17.02.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-W (Kart) 4/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-02-17
Aktenzeichen: VI-W (Kart) 4/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0217.VI.W.KART4.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
I. Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin wird der Beschluss der II. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund vom 18. Juni 2009 aufgehoben und der Antrag der Gläubigerin auf Festsetzung eines Ordnungsgeldes, ersatzweise Ordnungshaft zurückgewiesen.
II. Die Gläubigerin trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Der Beschwerdewert wird auf 15.000,00 € festgesetzt.
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