I-18 U 132/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-02-18, I-18 U 132/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-02-18, I-18 U 132/09
I-18 U 132/09Obergericht18.02.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 132/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-02-18
Aktenzeichen: I-18 U 132/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0218.I18U132.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Senat für Zivilsachen
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg vom 04.06.2009 (21 O 143/08) abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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