I-24 U 113/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-02-18, I-24 U 113/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-02-18, I-24 U 113/09
I-24 U 113/09Obergericht18.02.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 113/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-02-18
Aktenzeichen: I-24 U 113/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0218.I24U113.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
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Die Berufung des Klägers gegen das am 15. Mai 2009 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg – Einzelrichter – wird zurückgewiesen.
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Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger zu 17% und der Beklagten zu 83% auferlegt.
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Der Berufungsstreitwert wird auf 9.200,00 EUR festgesetzt, davon entfallen 1.632,26 EUR auf die Berufung und 7.567,74 EUR auf die Anschlussberufung.
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