I-24 U 183/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-02-18, I-24 U 183/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-02-18, I-24 U 183/05
I-24 U 183/05Obergericht18.02.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 183/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-02-18
Aktenzeichen: I-24 U 183/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0218.I24U183.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird unter Zurückweisung seines weiterge-henden Rechtsmittels das am 18. November 2005 verkündete Urteil der 19. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal -Einzelrichter- teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 9.170,94 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04. Mai 2005 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Von den Kosten aller Rechtszüge tragen der Kläger 89% und der Beklagte 11%. Davon ausgenommen sind die außergerichtlichen Auslagen der Partei-en im zweiten Durchgang des Berufungsrechtszuges; von diesen Auslagen tragen der Kläger 60% und der Beklagte 40%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, es sei denn, der Beklagte leistet vorher Sicherheit in gleicher Höhe.
Die Revision wird zugunsten des Klägers zugelassen.
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