I-24 W 2/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-02-18, I-24 W 2/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-02-18, I-24 W 2/10
I-24 W 2/10Obergericht18.02.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 W 2/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-02-18
Aktenzeichen: I-24 W 2/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0218.I24W2.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels der Kostenfestsetzungsbeschluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg –Rechtspflegerin- vom 19. November 2009 aufgehoben und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Auf Grund des Beschlusses des 24. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 11. September 2008 sind von der Antragstellerin 3.690,56 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23. September 2008 an die Antragsgegnerin zu erstatten.
Von den Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragstellerin 53 % und die Antragsgegnerin 47 %.
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