Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-02-23, I-10 W 148/09

I-10 W 148/09Obergericht23.02.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 W 148/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-02-23

Aktenzeichen: I-10 W 148/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0223.I10W148.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Auf die weitere Anweisungsbeschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Be-schluss der 19. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 04.11.2009 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Kostenrechnung Nr. Z … vom 14.03.2008 wird hinsichtlich der Positi-on

„§ 55 Abs. 1, Qualifizierte Signatur gem. § 39a BeurkG 20,- EUR“

zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer aufgehoben.

Gebühren und Auslagen werden nicht erhoben.

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