I-10 W 148/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-02-23, I-10 W 148/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-02-23, I-10 W 148/09
I-10 W 148/09Obergericht23.02.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 W 148/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-02-23
Aktenzeichen: I-10 W 148/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0223.I10W148.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Auf die weitere Anweisungsbeschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Be-schluss der 19. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 04.11.2009 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Kostenrechnung Nr. Z … vom 14.03.2008 wird hinsichtlich der Positi-on
„§ 55 Abs. 1, Qualifizierte Signatur gem. § 39a BeurkG 20,- EUR“
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer aufgehoben.
Gebühren und Auslagen werden nicht erhoben.
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