I-1 U 119/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-02-23, I-1 U 119/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-02-23, I-1 U 119/09
I-1 U 119/09Obergericht23.02.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 119/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-02-23
Aktenzeichen: I-1 U 119/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0223.I1U119.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 07.05.2009 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld wird zurückgewiesen.
Der Urteilstenor des angefochtenen Urteils wird im ersten Absatz berichtigt. Statt 2.514,85 EUR muss es dort 2.514,55 EUR heißen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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