Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-02-23, I-24 U 99/08

I-24 U 99/08Obergericht23.02.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 99/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-02-23

Aktenzeichen: I-24 U 99/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0223.I24U99.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 18. April 2008 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg -Einzelrichterin- wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheits-leistung in Höhe von 120% des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, es sei denn, die Gegenseite leistet vorher Sicherheit in gleicher Höhe.

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