I-24 U 99/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-02-23, I-24 U 99/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-02-23, I-24 U 99/08
I-24 U 99/08Obergericht23.02.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 99/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-02-23
Aktenzeichen: I-24 U 99/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0223.I24U99.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 18. April 2008 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg -Einzelrichterin- wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheits-leistung in Höhe von 120% des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, es sei denn, die Gegenseite leistet vorher Sicherheit in gleicher Höhe.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.