III-1 Ws 700/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-02-24, III-1 Ws 700/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-02-24, III-1 Ws 700/09
III-1 Ws 700/09Obergericht24.02.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — III-1 Ws 700/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-02-24
Aktenzeichen: III-1 Ws 700/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0224.III1WS700.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
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Auf die Erinnerung des Rechtsanwalts Dr. F. in D. gegen den Abhilfebeschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle am Landgericht Düsseldorf vom 29. April 2009 ist eine Entscheidung des Senats nicht veranlasst.
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Die sofortige Beschwerde des Rechtsanwalts Dr. F. in D. gegen den Beschluss des Rechtspflegers am Landgericht Düsseldorf vom 19. August 2009 wird auf Kosten des Beschwerdeführers als unbe-gründet verworfen.
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