VI-Kart 11/09 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-02-24, VI-Kart 11/09 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-02-24, VI-Kart 11/09 (V)
VI-Kart 11/09 (V)Obergericht24.02.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-Kart 11/09 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-02-24
Aktenzeichen: VI-Kart 11/09 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0224.VI.KART11.09V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
I.
Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Gebührenfestsetzungsbe-schluss des Bundeskartellamtes vom 20. November 2009 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
II.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
III.
Gegenstandswert der Beschwerde: 2.500 €.
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