Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-02-25, I-10 U 40/09

I-10 U 40/09Obergericht25.02.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 40/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-02-25

Aktenzeichen: I-10 U 40/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0225.I10U40.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 3. März 2009 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – wird zurückge-wiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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