Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-02-25, III-4 Ws 80/10

III-4 Ws 80/10Obergericht25.02.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — III-4 Ws 80/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-02-25

Aktenzeichen: III-4 Ws 80/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0225.III4WS80.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4.Strafsenat

Tenor

Der Haftbefehl wird aufgehoben.

Die Angeschuldigte ist in dieser Sache sofort aus der Untersuchungshaft zu entlassen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der insoweit entstandenen notwendigen Auslagen der Angeschuldigten fallen der Staatskasse zu Last.

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