I-9 U 90/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-03-01, I-9 U 90/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-03-01, I-9 U 90/09
I-9 U 90/09Obergericht01.03.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-9 U 90/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-01
Aktenzeichen: I-9 U 90/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0301.I9U90.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird das am 07. April 2009 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kleve geändert.
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner 108.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 30.000,00 € seit dem 22. September 2002 und aus weiteren 78.000,00 € seit dem 23. März 2004 an die Kläger zu zahlen.
Die Kosten beider Rechtszüge tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagten können die Zwangsvollstreckung der Kläger durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund dieses Urteils vollstreck-baren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung
Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages
leisten.
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