I-21 W 8/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-03-02, I-21 W 8/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-03-02, I-21 W 8/10
I-21 W 8/10Obergericht02.03.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-21 W 8/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-03-02
Aktenzeichen: I-21 W 8/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0302.I21W8.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten und unter Zurückweisung der Anschlussbeschwerde der Klägerin wird die Kostenentscheidung im Anerkenntnisurteil des Landgerichts Wuppertal vom 22.12.2009 (17 O 327/09) abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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