Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-03-02, I-21 W 8/10

I-21 W 8/10Obergericht02.03.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-21 W 8/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-03-02

Aktenzeichen: I-21 W 8/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0302.I21W8.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten und unter Zurückweisung der Anschlussbeschwerde der Klägerin wird die Kostenentscheidung im Anerkenntnisurteil des Landgerichts Wuppertal vom 22.12.2009 (17 O 327/09) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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