I-6 U 94/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-03-04, I-6 U 94/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-03-04, I-6 U 94/09
I-6 U 94/09Obergericht04.03.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 94/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-04
Aktenzeichen: I-6 U 94/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0304.I6U94.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 25. Juni 2009 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichterin – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht diese vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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