Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-03-04, III-4 RVs 191/09

III-4 RVs 191/09Obergericht04.03.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — III-4 RVs 191/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-03-04

Aktenzeichen: III-4 RVs 191/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0304.III4RVS191.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Strafsenat

Tenor

Die Revisionen der Angeklagten werden mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass das angefochtene Urteil

hinsichtlich des Angeklagten T. dahin ergänzt wird, dass eine rechts-staatswidrige Verfahrensverzögerung von 7 Monaten festgestellt wird

und (§ 349 Abs. 4 StPO)

hinsichtlich des Angeklagten S. ein Monat der verhängten Jugendstrafe als Kompensation für eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung als vollstreckt gilt.

Von der Auferlegung von Kosten und Auslagen wird abgesehen.

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