I-24 U 71/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-03-09, I-24 U 71/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-03-09, I-24 U 71/08
I-24 U 71/08Obergericht09.03.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 71/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-09
Aktenzeichen: I-24 U 71/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0309.I24U71.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 03. März 2008 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg -Einzelrichterin- abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten beider Rechtszüge tragen die Klägerin zu 82 % und die Beklagte zu 18 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, es sei denn, die Gegenseite leistet jeweils vorher Sicherheit in gleicher Höhe.
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