Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-03-11, I-24 U 42/09

I-24 U 42/09Obergericht11.03.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 42/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-03-11

Aktenzeichen: I-24 U 42/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0311.I24U42.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Der Antrag der Erstbeklagten, den Senatsbeschluss vom 10. November 2009 zu berichtigen, wird zurückgewiesen.

Die Anhörungsrüge der Erstbeklagten gegen den Senatsbeschluss vom 4. Au¬gust 2009 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Eine Kostenerstattung findet nicht statt.

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