I-2 U 129/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-03-11, I-2 U 129/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-03-11, I-2 U 129/08
I-2 U 129/08Obergericht11.03.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 129/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-11
Aktenzeichen: I-2 U 129/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0311.I2U129.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
- Der Antrag der Beklagten, das Senatsurteil vom 28. Januar 2010 hinsicht-lich der Kostenentscheidung zu ergänzen, wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Ergänzungsverfahrens zu tragen.
Der Streitwert für das Ergänzungsverfahren entspricht der Kostendifferenz zwischen einer Kostenquote der Beklagten (für beide Rechtszüge) von 95 % und 89 %.
- Der Antrag der Beklagten, den Tatbestand des Senatsurteils vom 28. Ja-nuar 2009 zu berichtigen, wird zurückgewiesen.
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