I-3 U 78/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-03-11, I-3 U 78/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-03-11, I-3 U 78/08
I-3 U 78/08Obergericht11.03.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 U 78/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-11
Aktenzeichen: I-3 U 78/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0311.I3U78.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 15. Dezember 2008 verkün-dete Urteil der 03. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg – Einzelrichter – geändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten beider Rechtszüge – einschließlich der Streithilfe - trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte bzw. die Streithelferin vor der Zwangsvollstreckung Sicher-heit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Streitwert für den Berufungsrechtszug: Bis 21.000,- Euro.
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