I-5 U 83/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-03-11, I-5 U 83/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-03-11, I-5 U 83/09
I-5 U 83/09Obergericht11.03.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-5 U 83/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-11
Aktenzeichen: I-5 U 83/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0311.I5U83.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Schlussurteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 13.01.2009 unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, auf den Betrag in Höhe von 80.000,- € Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.07.2008 bis zum 19.03.2009 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz hat die Beklagte zu tragen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu 31 % und die Beklagte zu 69 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien dürfen die Vollstre-ckung der jeweils anderen Partei gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, falls nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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