I-22 U 142/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-03-12, I-22 U 142/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-03-12, I-22 U 142/09
I-22 U 142/09Obergericht12.03.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-22 U 142/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-12
Aktenzeichen: I-22 U 142/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0312.I22U142.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 4. September 2010 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichter - unter
Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.628,01 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.10.2008 zu zah-len.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 80 %, der Beklagte trägt sie zu 20 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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