IV-1 RBs 23/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-03-15, IV-1 RBs 23/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-03-15, IV-1 RBs 23/10
IV-1 RBs 23/10Obergericht15.03.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — IV-1 RBs 23/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-03-15
Aktenzeichen: IV-1 RBs 23/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0315.IV1RBS23.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Ratingen vom 16. November 2009 wird auf seine Kosten als unbegründet verworfen.
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