II-8 UF 173/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-03-17, II-8 UF 173/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-03-17, II-8 UF 173/09
II-8 UF 173/09Obergericht17.03.2010
Regest
Ein ehebedingter Nachteil, der die Befristung des nachehelichen Unterhalts im Regelfall ausschließt (BGH v. 14.10.2009 – XII ZR 146/08), kann dem Unterhaltsberechtigten aus dem Verlust seines Unterhaltsanspruchs aus einer früheren Ehe durch die Wiederheirat erwachsen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — II-8 UF 173/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-17
Aktenzeichen: II-8 UF 173/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0317.II8UF173.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen
Leitsätze
Ein ehebedingter Nachteil, der die Befristung des nachehelichen Unterhalts im Regelfall ausschließt (BGH v. 14.10.2009 – XII ZR 146/08), kann dem Unterhaltsberechtigten aus dem Verlust seines Unterhaltsanspruchs aus einer früheren Ehe durch die Wiederheirat erwachsen.
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts – Fa-miliengerichts – Mülheim an der Ruhr vom 12.11.2009 teilweise abge-ändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 12 x 200 € = 2.400 € festgesetzt.
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