VI-3 Kart 27/09 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-03-17, VI-3 Kart 27/09 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-03-17, VI-3 Kart 27/09 (V)
VI-3 Kart 27/09 (V)Obergericht17.03.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 27/09 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-03-17
Aktenzeichen: VI-3 Kart 27/09 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0317.VI3KART27.09V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Beschlusskammer 6 der gegnerischen Bundesnetzagentur vom 04. Dezember 2008 - BK 6 - 08/075 - wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der gegnerischen Bundesnetzagentur zu tragen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 20.000 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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