VII-Verg 54/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-03-23, VII-Verg 54/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-03-23, VII-Verg 54/09
VII-Verg 54/09Obergericht23.03.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 54/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-03-23
Aktenzeichen: VII-Verg 54/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0323.VII.VERG54.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Beigeladenen wird der Beschluss der Ver-gabekammer bei der Bezirksregierung Detmold vom 17. November 2009 (VK.2-13/09) aufgehoben.
Der Nachprüfungsantrag wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Vergabekammer sowie die zur zweckentsprechenden Rechts-verfolgung in diesem Verfahren notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerin und der Beigeladenen trägt die Antragstellerin.
Die Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten war für die Beigeladene notwendig.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin und der Beigeladenen trägt die Antragstellerin.
Der Streitwert wird auf bis zu 20.000 € festgesetzt.
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