I-10 U 136/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-03-25, I-10 U 136/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-03-25, I-10 U 136/09
I-10 U 136/09Obergericht25.03.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 136/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-25
Aktenzeichen: I-10 U 136/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0325.I10U136.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird das am 15. September 2009 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Das im schriftlichen Vorverfahren am 07.01.2008 erlassene und dem Beklagten am 15.01.2008 zugestellte Versäumnisurteil wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass die Hauptsache erledigt ist.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Kläger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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