I-5 U 89/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-03-25, I-5 U 89/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-03-25, I-5 U 89/09
I-5 U 89/09Obergericht25.03.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-5 U 89/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-25
Aktenzeichen: I-5 U 89/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0325.I5U89.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 19.06.2009 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer (Einzelrichter) des Landgerichts Düsseldorf
– 15 O 265/08 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt die Klägerin.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 52 % und die Beklagte zu 48 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien bleibt nachgelas-sen, die Zwangsvollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht diese vor Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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