I-17 U 261/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-03-26, I-17 U 261/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-03-26, I-17 U 261/07
I-17 U 261/07Obergericht26.03.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-17 U 261/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-26
Aktenzeichen: I-17 U 261/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0326.I17U261.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 20. 11. 2007 verkündete Urteil der
- Zivilkammer des LG Mönchengladbach abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Rechtszüge sowie des Beschwerdeverfahrens vor dem Bundesgerichtshof werden den Klägern auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.