18 U 179/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-03-31, 18 U 179/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-03-31, 18 U 179/09
18 U 179/09Obergericht31.03.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 18 U 179/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-31
Aktenzeichen: 18 U 179/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0331.18U179.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 2b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 21.07.2009 – 2b O 162/07 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Die durch die Nebenintervention verursachten Kosten tragen die Streithelfer der Beklagten jeweils selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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