I-15 U 196/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-04-14, I-15 U 196/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-04-14, I-15 U 196/09
I-15 U 196/09Obergericht14.04.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 196/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-04-14
Aktenzeichen: I-15 U 196/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0414.I15U196.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 24. April 2009 unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 173.039,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.10.2008 zu zahlen sowie den Kläger von einer Forderung seiner Prozessbevollmächtigten in Höhe von 2.714,03 € freizustellen.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.367,50 €, 5.197,32 € und 4.068,- €, jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.10.2008 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstre-ckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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