I-6 U 99/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-04-15, I-6 U 99/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-04-15, I-6 U 99/09
I-6 U 99/09Obergericht15.04.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 99/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-04-15
Aktenzeichen: I-6 U 99/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0415.I6U99.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin zu 2. gegen das am 15.06.2009 ver-kündete Urteil der 6. Kammer für Handelssachen des Landge-richts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Der Kläger zu 1. wird des eingelegten Rechtsmittels der Beru-fung für verlustig erklärt.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 1. zu 28 % und die Klägerin zu 2. zu 72 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.