Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-04-16, III-4 Ws 163/10

III-4 Ws 163/10Obergericht16.04.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — III-4 Ws 163/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-04-16

Aktenzeichen: III-4 Ws 163/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0416.III4WS163.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4.Strafsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben, soweit die Entpflichtung des Rechtsanwalts Dr. P. zum Pflichtverteidiger abgelehnt und die Bestellung des Rechtsanwalts B. zum Pflichtverteidiger des Beschuldigten zurückgewiesen worden ist.

Dem Beschuldigten wird Rechtsanwalt B. in Köln zum Pflichtverteidiger bestellt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Beschuldigten werden der Landeskasse auferlegt.

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