III-4 Ws 163/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-04-16, III-4 Ws 163/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-04-16, III-4 Ws 163/10
III-4 Ws 163/10Obergericht16.04.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — III-4 Ws 163/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-04-16
Aktenzeichen: III-4 Ws 163/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0416.III4WS163.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4.Strafsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben, soweit die Entpflichtung des Rechtsanwalts Dr. P. zum Pflichtverteidiger abgelehnt und die Bestellung des Rechtsanwalts B. zum Pflichtverteidiger des Beschuldigten zurückgewiesen worden ist.
Dem Beschuldigten wird Rechtsanwalt B. in Köln zum Pflichtverteidiger bestellt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Beschuldigten werden der Landeskasse auferlegt.
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