I-18 U 215/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-04-21, I-18 U 215/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-04-21, I-18 U 215/09
I-18 U 215/09Obergericht21.04.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 215/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-04-21
Aktenzeichen: I-18 U 215/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0421.I18U215.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Senat für Zivilsachen
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 1. Kammer für Handelssa-chen des Landgerichts Düsseldorf vom 15.10.2009 (31 O 62/09) unter Zurück-weisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.525,20 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 20.02.2009 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt die Klägerin zu 1/5, die Be-klagte zu 4/5. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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