I-18 U 238/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-04-21, I-18 U 238/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-04-21, I-18 U 238/09
I-18 U 238/09Obergericht21.04.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 238/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-04-21
Aktenzeichen: I-18 U 238/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0421.I18U238.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Senat für Zivilsachen
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung das Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 12.11.2009 (31 O 78/08) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 11.040 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Pro-zentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.09.2008 zu zahlen. Die weiter-gehende Klage wird abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt die Klägerin 1/3, die Beklag-te 2/3. Von den Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz trägt die Klägerin ¼, die Beklagte ¾.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.