Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-04-21, VI-3 Kart 1/09 (V)

VI-3 Kart 1/09 (V)Obergericht21.04.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 1/09 (V) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-04-21

Aktenzeichen: VI-3 Kart 1/09 (V)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0421.VI3KART1.09V.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kartellsenat

Tenor

Die Beschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss der Beschlusskammer 9 der gegnerischen Bundesnetzagentur vom - BK 9 - wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der gegnerischen Bundesnetzagentur zu tragen.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf EUR festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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