Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-04-21, VI-3 Kart 128/09 (V)

VI-3 Kart 128/09 (V)Obergericht21.04.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 128/09 (V) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-04-21

Aktenzeichen: VI-3 Kart 128/09 (V)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0421.VI3KART128.09V.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kartellsenat

Tenor

Auf die Beschwerde der Betroffenen wird der Beschluss der Beschlusskammer 8 der gegnerischen Bundesnetzagentur vom 13. Januar 2009 - BK8-08/1863-11 - in Ziffer 12 aufgehoben und die Bundesnetzagentur verpflichtet, über den Härtefallantrag der Betroffenen unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats erneut zu entscheiden. Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der gegnerischen Bundesnetzagentur zu tragen.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.