VI-3 Kart 67/08 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-04-21, VI-3 Kart 67/08 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-04-21, VI-3 Kart 67/08 (V)
VI-3 Kart 67/08 (V)Obergericht21.04.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 67/08 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-04-21
Aktenzeichen: VI-3 Kart 67/08 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0421.VI3KART67.08V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
Die Beschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss der Beschlusskammer 4 der gegnerischen Bundesnetzagentur vom 20. Oktober 2008 - BK 4 - 07/102 - wird zurückgewiesen.
Die Betroffene hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der gegnerischen Bundesnetzagentur zu tragen.
Die Beigeladenen tragen ihre Auslagen selbst.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf . . . € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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