VII-Verg 53/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-04-21, VII-Verg 53/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-04-21, VII-Verg 53/09
VII-Verg 53/09Obergericht21.04.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 53/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-04-21
Aktenzeichen: VII-Verg 53/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0421.VII.VERG53.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 13. November 2009 (VK 26/09) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der Kosten des Verfah-rens nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB werden der Antragstellerin auferlegt.
Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 450.000 Euro
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