I-2 W 6/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-04-23, I-2 W 6/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-04-23, I-2 W 6/10
I-2 W 6/10Obergericht23.04.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 W 6/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-04-23
Aktenzeichen: I-2 W 6/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0423.I2W6.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Kostenfestsetzungs-beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 29.07.2009 – Az.: 4b O 146/07 – wird zurückgewiesen.
II.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Beklagten zu tragen.
III.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 680,- €.
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