VI-U (Kart) 4/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-04-28, VI-U (Kart) 4/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-04-28, VI-U (Kart) 4/10
VI-U (Kart) 4/10Obergericht28.04.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 4/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-04-28
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 4/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0428.VI.U.KART4.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
I. Die Berufung der Klägerinnen wird zurückgewiesen.
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 03.09.2008 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neugefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerinnen zu je 1/9.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägerinnen wird nachgelas-sen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf
600.000,00 €
festgesetzt, wobei auf die Berufung der Klägerinnen und den Wert ihrer Beschwer einerseits und die Berufung der Beklagten und den Wert deren Beschwer andererseits je 300.000,00 € entfallen.
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