Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-04-30, 22 U 2/10

22 U 2/10Obergericht30.04.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 22 U 2/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-04-30

Aktenzeichen: 22 U 2/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0430.22U2.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 9.9.2009 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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