I-22 U 126/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-04-30, I-22 U 126/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-04-30, I-22 U 126/06
I-22 U 126/06Obergericht30.04.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-22 U 126/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-04-30
Aktenzeichen: I-22 U 126/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0430.I22U126.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 04.10.2006 – Az. 10 O 325/05 – teilweise abgeändert. Die Beklagten werden verurteilt:
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an den Kläger jeweils 127.822,97 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.02.2005 zu zah-len,
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jeweils Auskunft darüber zu erteilen, welche Nutzungen sie aus dem Empfang von DM 250.000,00 DM im Juli 2000 gezogen haben.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, hinsichtlich der Auskunftsansprü-che zu 2. jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 1.000,00 EUR. Die Beklagten dürfen die Vollstreckung des Urteils hin-sichtlich der Zahlungsansprüche zu 1. durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund dieses Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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