Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-05-04, I-24 U 195/09

I-24 U 195/09Obergericht04.05.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 195/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-05-04

Aktenzeichen: I-24 U 195/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0504.I24U195.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 3. September 2009 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 9.031,76 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz

aus 1.155,31 EUR seit dem 4. Juni 2005,

aus weiteren 1.250,53 EUR seit dem 5. Juli 2005,

aus weiteren 1.656,48 EUR seit dem 4. August 2005,

aus weiteren 1.656,48 EUR seit dem 5. September 2005,

aus weiteren 1.656,48 EUR seit dem 6. Oktober 2005,

aus weiteren 1.656,48 EUR seit dem 5. November 2005

zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 25 % und der Beklagte zu 75 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.