VI-U (Kart) 8/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-05-05, VI-U (Kart) 8/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-05-05, VI-U (Kart) 8/10
VI-U (Kart) 8/10Obergericht05.05.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 8/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-05-05
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 8/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0505.VI.U.KART8.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
I. Auf die Berufung der Antragsgegner wird das am 30. Oktober 2009 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach abgeändert. Die einstweilige Verfügung vom 03.09.2009 wird aufgehoben und der Antrag der Antragstellerin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 25.08.2009 zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Antragstellerin aufer-legt.
III. Der Streitwert der Berufung wird auf 20.000,- € festgesetzt.
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